Einsprüche gegen Prüfungsergebnisse

Wenn Sie mit dem Ergebnis Ihrer Prüfung nicht zufrieden sind und dieses hinterfragen möchten, wenden Sie sich mit Ihrer Beanstandung bitte an das Cambridge English Prüfungszentrum Basel- Kontakt. Sollten sich Ihre Einwendungen durch eine Besprechung nicht zu Ihrer Zufriedenheit aus dem Weg räumen lassen, kann in Ihrem Namen Einspruch eingelegt und eine Nachkorrektur beantragt werden.

Dabei wird ein zweistufiger Verfahrensweg beschritten:

  • Stage 1: umfasst eine komplette dokumentarisch-rechnerische überprüfung. Dabei wird nachgezählt, ob alle Punktvergaben in Ihren Klausuren korrekt erfasst wurden, um sicherzustellen, dass keine fehlerhaften Berechnungen bei der Ermittlung Ihrer Endbenotung erfolgt sind. Diese Stufe beinhaltet keine erneute inhaltliche Beurteilung Ihrer Klausuren.
  • Stage 2: umfasst eine vollständige Neubeurteilung sämtlicher Klausuren.* Wenn sich Ihre Einwendungen nach Durchsicht im Rahmen von Stufe 1 nicht aus dem Weg räumen lassen, werden wir veranlassen, dass ein Prüfer Ihre Prüfung inhaltlich komplett neu bewertet.

Die Einreichung Ihres Antrages auf Nachkorrektur muss über Ihr Prüfungszentrum erfolgen, das Sie im weiteren Verfahren unterstützen wird. Für jede Überprüfungsstufe wird eine Gebühr erhoben, die bei Änderung Ihrer Endbenotung zurückerstattet wird. Angeben zu den Kosten finden Sie unten.

Weitere Informationen bezüglich Nachkorrekturen und Anfechtungen finden Sie hier.

Bitte beachten Sie, dass Ihre Benotung durch die Nachkorrektur nicht nur besser sondern auch schlechter ausfallen kann. Für die Beantragung einer Nachkorrektur sind zeitliche Fristen zu beachten. Wenden Sie sich deshalb nach dem Bekanntwerden Ihrer Ergebnisse baldmöglichst an Ihr Prüfungszentrum.

*Für mündliche Sprachtests ist keine erneute Beurteilung möglich.

  1. Sämtliche Anträge auf Nachkorrekturen müssen innerhalb von 14 Tagen nach Bekanntgabe der Ergebnisse eingehen. Sämtliche Anträge müssen durch den Prüfungsleiter des Zentrums („Centre Exams Manager”) erfolgen.
  2. Alle Kandidaten, die einen Antrag auf Nachkorrektur stellen, müssen eine dokumentarisch-rechnerisch überprüfung (Stufe 1) beantragt und deren Ergebnis erhalten haben, bevor sie eine inhaltliche Neubeurteilung (Stufe 2) beantragen können.
  3. Die Ergebnisse der Überprüfung der Stufe 1 werden innerhalb von 5 Werktagen ab Eingang des ursprünglichen Einspruchs bekanntgegeben. Die Ergebnisse für die inhaltliche Neubeurteilung der Stufe 2 werden innerhalb von 3 Wochen ab Eingang des Antrags auf Nachkorrektur bekanntzugeben.
  4. In Fällen, in denen ein Einspruch zu einer Änderung der Benotung führt, wird auf die Gebühr für die Einsprucherhebung („Results Enquiry Fee“) verzichtet.
  5. Sollte ein Einspruch gegen ein Prüfungsergebnis eine Änderung der Benotung zur Folge haben, wird Cambridge English gegebenenfalls die Rückgabe des ursprünglichen Zertifikats fordern. Die postalische Rücksendung hat an Ihr Prüfungszentrum zu erfolgen und sollte möglichst mit einer Einlieferungsbescheinigung quittiert werden.
  6. Sollten Kandidaten Einwendungen gegen das Ergebnis des 2-stufigen Nachkorrekturverfahrens haben, können sie nach geltendem Recht ein offizielles Rechtsbehelfsverfahren begehren und den Bescheid anfechten. Zur Anstrengung dieses Verfahrens wenden Sie sich bitte an Ihr Zentrum Kontakt.

Angaben zu Gebühren

Leistungsbeschreibung Stufe Gebühr
Eine komplette dokumentarisch- rechnerische Überprüfung aller Klausuren 1 CHF 60.00
Eine inhaltliche Neubeurteilung der Klausuren 2 CHF 180.00

* Für mündliche Sprachtests ist keine erneute Beurteilung möglich

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