Antrag auf Spezialvorkehrungen

für dauerhaft behinderte Prüfungskandidaten

Spezialvorkehrungen sollten nur in Anspruch genommen werden für im Voraus gestellte Anträge für Kandidaten mit dauerhaften Behinderungen (beispielsweise Blinde, Hörbeeinträchtigte, Legastheniker) oder mit bereits vor dem Prüfungsdatum bekannter vorübergehender Behinderung (beispielsweise Kandidaten, die einen Knochenbruch erlitten haben).

  • Es muss ein ärztliches Attest zusammen mit diesem Antrag eingereicht werden.
  • Anträge im Auftrag dauerhaft behinderter Kandidaten müssen spätestens bis Ende der Anmeldefrist eingegangen sein.
  • Werden Prüfungsunterlagen in modifizierter Form (Blindenschrift, Grossdruck, Lippenlesen) benötigt, müssen erforderliche Vorkehrungen dazu 6 Monate vor dem Prüfungsdatum beantragt werden.
  • Dieses Formblatt sollte nicht zur besonderen Berücksichtigung nach bereits erfolgter Prüfung verwendet werden.

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