Haben Sie Hör- oder Sprechprobleme?
Die meisten Cambridge English Prüfungen beinhalten einen Hörverstehenstest. Wenn Sie taub oder schwerhörig sind oder Sprechprobleme haben, können wir Ihnen vielleicht behilflich sein, damit Sie dennoch Ihre Prüfung ablegen können.
Was muss ich tun?
Es kann mehrere Monate Vorlauf in Anspruch nehmen, um bestimmte Spezialvorkehrungen für Sie zu treffen, weshalb Sie diese bei Ihrem Zentrum baldmöglichst beantragen sollten.
Was unternimmt das Cambridge English Autorisierte Prüfungszentrum?
Ihr Zentrum wird
- Ihnen Ihre Anmeldefrist mitteilen (der Anmeldeschluss kann mehrere Monate vor der Prüfung liegen, je nachdem welche Vorkehrungen für Sie getroffen werden müssen)
- um sämtliche Einzelheiten zu Ihren Hör- oder Sprechproblemen bitten
- die für Sie erforderlichen Vorkehrungen treffen, damit Sie die Prüfung ablegen können. Wenn Ihr Zentrum die für Sie benötigten Hilfsmittel oder räumlichen Voraussetzungen (z. B. einen separaten Raum) nicht anbieten kann, wird man alles versuchen, für Sie ein anderes Zentrum zu finden, das dazu in der Lage ist.
Ihr Zentrum wird Sie möglicherweise auch auffordern, ein ärztliches Attest vorzulegen.
Welche speziellen Vorkehrungen kann ich beantragen?
Es gibt viele verschiedene Möglichkeiten: aus untenstehender Liste können Sie alles was Sie benötigen auswählen. Sie selbst oder Ihr Lehrer können dann alle für Sie erforderlichen Vorkehrungen an Ihrem Zentrum beantragen.
1. Hörhilfen, Kopfhörer und sonstige Hilfsmittel
Für die meisten Cambridge English Prüfungen ist ein Hörverstehenstest vorgesehen, bei dem die Prüfungskandidaten
- einige Fragen lesen sollen, die ihnen schriftlich auf einem Fragebogen vorgelegt werden
- sich eine Toneinspielung anhören sollen;
- die Fragen auf einem separaten Blatt Paper schriftlich beantworten sollen
Wenn Sie Hörprobleme haben, können wir Ihnen wie folgt behilflich sein:
- Wenn Sie normalerweise eine Hörhilfe benutzen, können Sie diese auch während der Prüfung benutzen, müssen Ihr Zentrum vor dem Test darüber informieren.
- Wenn Sie normalerweise Gerätschaften wie drahtlose Systeme oder persönliche Frequenzmodulationssysteme benutzen, können Sie das Zentrum darum ersuchen, diese Art von Hörhilfen einsetzen zu dürfen.
- Wenn Sie mit Hilfe von Kopfhörern oder speziellen Tonverstärkungsanlagen besser hören, können Sie das Zentrum darum ersuchen, diese Art von Hörhilfen zum Anhören der Toneinspielungen verwenden zu dürfen.
- Wenn Sie Kopfhörer verwenden, muss die Aufsichtsperson (d. h. die Person, die bei Ihnen den Hörverstehenstest abnimmt) die Toneinspielung hören und kontrollieren können. Dies bedeutet, dass die Aufsichtsperson die Toneinspielung über externe Lautsprecher oder ein zweites Paar Kopfhörer hört. Es ist nicht gestattet, Ihren persönlichen CD-Spieler, MP3-Player oder sonstige vergleichbare Geräte zum Anhören von Toneinspielungen zu benutzen.
- Wenn Sie Sonderausrüstung wie spezielle Tonverstärker verwenden, wird das Zentrum die Prüfung bei Ihnen in der Regel in einem separaten Raum abnehmen.
2. Vorgehensweisen bei Hörbehinderten (Lippenlesen) für Hörverstehenstests
Für bestimmte Prüfungen können Hörbehinderte das Lippenlesen für den Hörverstehenstest beantragen. Dabei wird Ihnen anstelle einer Toneinspielung von der Aufsichtsperson (d. h. der Person, die bei Ihnen den Hörverstehenstest abnimmt) das Material vorgelesen, und zwar jeder Text zwei- oder dreimal, je nach Prüfung. Die Aufsichtsperson wird während des zweiten Vorlesens von Zeit zu Zeit innehalten, damit Sie Zeit haben, Ihre Antworten niederzuschreiben. Sie selbst müssen dafür Sorge tragen,
- dass Sie das Ablesen von den Lippen einer englisch sprechenden Person beherrschen
- vor der Prüfung mit Probetests zu üben
Möglicherweise können Sie vor der Prüfung das Lippenlesen mit der Person üben, die bei Ihnen die Hörverstehensprüfung abnehmen wird. Wenden Sie sich dafür an Ihr Zentrum.
3. Spezielle Vorkehrungen für mündliche Sprachtests
Für die meisten Cambridge English mündlichen Sprachtests, mit Ausnahme derjenigen für Kinder und Jugendliche („Young Learners“), ist die Abnahme in einer Zweiergruppe, also zusammen mit einem weiteren Prüfungskandidaten vorgesehen. Wenn Sie Hör- oder Sprechprobleme haben, können Sie Folgendes beantragen:
- eine Zeitverlängerung, wenn Sie mehr Zeit als üblich benötigen, um Dinge auszudrücken oder zu verstehen, was andere zu Ihnen sagen
- die Abnahme des Tests zusammen mit einem Partner, der kein Prüfungskandidat ist (beispielsweise mit einem Freund, der die Prüfung selbst nicht ablegen möchte). Dies macht das Lippenlesen und Verstehen des Gesagten für Sie möglicherweise einfacher.
- die Abnahme des Tests ohne einen Partner, wobei in den Testabschnitten, in denen ansonsten beide Prüfungskandidaten miteinander sprechen, Sie stattdessen nur mit dem Prüfer alleine sprechen.
Die Verwendung von Gebärdensprache ist in einem mündlichen Sprachtest nicht gestattet.
4. Befreiungen und Zertifikate mit Vermerk
Wenn Sie taubstumm sind und die oben aufgeführten speziellen Vorkehrungen nicht ausreichen (z. B. wenn Sie das Lippenlesen nicht beherrschen), können Sie für bestimmte Prüfungen eine Befreiung vom Hörverstehenstest und/oder mündlichen Sprachtest beantragen. Dies bedeutet, dass Sie den/die Test(s) dann nicht ablegen müssen. Für alle Cambridge English Prüfungen gilt, dass eine Befreiung vor der Prüfung beantragt werden muss. Für weitere Informationen wenden Sie sich an Ihr Zentrum. Befreiungen können für folgende Prüfungen beantragt werden:
- Proficiency
- Advanced
- First
- Preliminary
- Key
- Business Certificates
Wenn Sie von dem Hörverstehenstest und/oder mündlichen Sprachtest befreit werden und die anderen Prüfungsteile bestehen, erhalten Sie ein Zertifikat mit Vermerk. Dies bedeutet, dass auf Ihrem Sprachzertifikat folgender Satz vermerkt wird: „Für den Kandidaten lag für diese Prüfung eine Befreiung von Teilen des Gesamtspektrums der Beurteilungsziele vor.“