Haben Sie eine Sehstörung?
Wenn Sie blind oder sehbehindert sind oder eine sonstige Sehstörung haben, können wir Ihnen vielleicht behilflich sein, damit Sie dennoch Ihre Cambridge English Prüfung ablegen können.
Was muss ich tun?
Es kann mehrere Monate Vorlauf in Anspruch nehmen, um bestimmte Spezialvorkehrungen für Sie zu treffen, weshalb Sie diese bei Ihrem Cambridge English Autorisierten Prüfungszentrum baldmöglichst beantragen sollten.
Ihr Zentrum wird
- Ihnen Ihre Anmeldefrist mitteilen (der Anmeldeschluss kann mehrere Monate vor der Prüfung liegen, je nachdem welche Vorkehrungen für Sie getroffen werden müssen)
- um sämtliche Einzelheiten zu Ihrer Sehbehinderung bitten
- die für Sie erforderlichen Vorkehrungen treffen, damit Sie die Prüfung ablegen können
Wenn Ihr Zentrum die für Sie benötigten Hilfsmittel oder räumlichen Voraussetzungen (z. B. einen separaten Raum) nicht anbieten kann, wird man alles versuchen, für Sie ein anderes Zentrum zu finden, das dazu in der Lage ist. Ihr Zentrum wird Sie möglicherweise auch auffordern, ein ärztliches Attest vorzulegen.
Welche speziellen Vorkehrungen kann ich beantragen?
Es gibt viele verschiedene Möglichkeiten: aus untenstehender Liste können Sie alles was Sie benötigen auswählen. Sie selbst oder Ihr Lehrer können dann alle für Sie erforderlichen Vorkehrungen an Ihrem Zentrum beantragen.
1. Zeitverlängerung
Wenn Sie eine Sehstörung haben, benötigen Sie nahezu sicher mehr Zeit, um die Prüfungsfragen zu beantworten. Dafür können Sie 25 % mehr Zeit als normal vorgesehen beantragen. Darüber hinaus können Sie zusätzliche Zeit beantragen (z. B. wenn Sie sehr viel Zeit zum Durchlesen der Fragen oder Niederschreiben Ihrer Antworten benötigen). Bedenken Sie jedoch bitte, dass sich eine extreme Zeitverlängerung auch ermüdend auswirken kann. Neben mehr Zeit können auch Pausen während der Bearbeitung eines Prüfungsbogens beantragt werden. Ihr Zentrum erteilt Auskunft darüber, was Ihnen gewährt werden kann.
2. Hilfe beim Durchlesen der Fragebögen
Wenn Sie blind oder sehbehindert sind, können Sie folgende Hilfsmittel beantragen:
- Handlupen
- Bildschirmvergrösserungssoftware
- Bildschirmlesesoftware
- Videovergrösserungsgeräte oder Videoüberwachung (CCTV)
- Lesegeräte
- Support für die Darstellung in Blindenschrift (Bildschirmaktualisierung für Braille-Zeile)
Sie können auch einen „Vorleser“ beantragen. Hierbei handelt es sich um eine Person, die Ihnen die Prüfungsfragen vorliest, auch wiederholt. Bei Vorlesetests zur Erhebung der Vorleseaussprache ist der Einsatz eines Vorlesers zum Vorlesen von Texten nicht gestattet, ebenso wenig wie der Einsatz von Bildschirmlesesoftware. Siehe dazu auch den unten stehenden Abschnitt 8: Eine Person, die Ihnen die Prüfungsfragen vorliest oder Ihre Antworten niederschreibt
3. Hilfe beim Niederschreiben Ihrer Antworten
Wenn Sie blind oder sehbehindert sind, können Sie die Niederschrift Ihrer Antworten mittels folgender Hilfsmittel beantragen:
a. Verwendung eines der folgenden Gerätschaften:
- mechanische Braille-Tastatur
- elektronische Braille-Tastatur, mit Druckeranschluss
- Computer oder Textverarbeitungssystem (wobei die Anwendung von Rechtschreib- und Grammatikkorrekturprogrammen, Wörtersammlungen oder ähnlichen Funktionen nicht gestattet ist)
- Braille-Notizgerät
b. Diktat Ihrer Antworten an eine Person, welche die Niederschrift für Sie übernimmt. Siehe dazu auch Abschnitt 8: Eine Person, die Ihnen die Prüfungsfragen vorliest oder Ihre Antworten niederschreibt.
c. Eigene Niederschrift Ihrer Antworten auf einem separaten Blatt Papier anstelle der Eingabe in den computerauslesbaren Antwortbogen.
4. Fragebögen in Blindenschrift (Braille)
Bestimmte Prüfungen liegen als Fragebögen in Blindenschrift vor, und zwar
- in Brailleschrift des Kürzungsgrades 2 (Vollschrift)
- in ungekürzter (Grad 1)-Brailleschrift (Basisschrift)
Ob Ihre Prüfung in Braille-Schrift vorliegt, können Sie dem unten stehenden Abschnitt über modifizierte Materialien entnehmen.
5. Fragebögen in Grossschrift
- Für bestimmte Prüfungen sind Fragebögen in Grossschrift verfügbar. Die Fragebögen sind dahingehend abgeändert, dass zur Beantwortung der Fragen nicht benötigtes Anschauungsmaterial entfernt wird. Die so abgeänderten Bögen werden dann in Grossschrift im A4-Format gedruckt. Die Schriftgrösse erscheint gewöhnlich im 18 Punkt Fettdruck.
- Wir können Ihnen weiter entgegenkommen, wenn Sie einen noch grösseren Schriftdruck wünschen; bitte äussern Sie diesen Wunsch dann explizit bei der Beantragung spezieller Vorkehrungen.
6. Spezielle Vorgehensweisen und Versionen bei der Abnahme der Hörverstehenstests
Bei vielen Fragen in den Hörverstehenstests werden Sie gebeten, sich beim Anhören einer CD-Toneinspielung Notizen zu machen. Wenn Sie blind oder sehbehindert sind, ist Ihnen dies vielleicht nicht möglich. Um Sie bei der Ablegung des Hörverstehenstests zu unterstützen, bieten wir spezielle Vorgehensweisen und Versionen an, um diesen bei Ihnen dennoch abnehmen zu können. Die Aufsichtsperson (die Person, die bei Ihnen den Hörverstehenstest abnimmt) wird:
- die CD vor jedem Testabschnitt anhalten, damit Sie ausreichend Zeit zum Durchlesen der Fragen haben
- die CD zu bestimmten Zeitpunkten in jedem Abschnitt anhalten, damit Sie genügend Zeit zur Niederschrift einer oder mehrerer Antworten haben
- die CD nach jedem Abschnitt anhalten, damit Sie genügend Zeit zur Überprüfung Ihrer Antworten haben
- in Grossschrift gedruckte Versionen schriftlicher Bildbeschreibungen vorhalten (wenn solche im mündlichen Sprachtest verwendet werden und Ihnen die Verwendung von Bildvergrösserungen Schwierigkeiten bereitet)
7. Spezielle Vorgehensweisen und Versionen bei der Abnahme der mündlichen Sprachtests
- Für die meisten Prüfungen mit Ausnahme derjenigen für Kinder und Jugendliche („Young Learners“) wird der mündliche Sprachtest normalerweise in Zweiergruppen, also zusammen mit einem weiteren Prüfungskandidaten abgenommen. Wenn Sie sehbehindert sind, können Sie Folgendes beantragen:
eine Zeitverlängerung, wenn Sie länger als üblich brauchen, um Prüfungsmaterial durchzulesen oder zu entscheiden, was Sie sagen möchten - den Test mit einem Partner abzulegen, der kein Prüfungskandidat ist (d. h. die Prüfung selbst nicht ablegt)
- den Test ohne einen Partner abzulegen, also anstelle eines zweiten Prüfungskandidaten den Prüfer als alleinigen Gesprächspartner zu haben
- die Verwendung „schriftlicher“ Beschreibungen oder Beschreibungen in Braille-Schrift anstelle von visuellem Anschauungsmaterial
- Bildvergrösserungen (z. B. von Bildern aus Zeitungen oder Magazinen oder Zeichnungen), falls diese im mündlichen Sprachtest eingesetzt werden)
- Druckversionen in Grossschrift von schriftlichen Bildbeschreibungen, (falls diese im mündlichen Sprachtest eingesetzt werden und Sie Schwierigkeiten mit Bildvergrösserungen haben)
8. Eine Person, die Ihnen die Prüfungsfragen vorliest oder Ihre Antworten niederschreibt
Eine Person, die Ihnen die Fragen vorliest, wird als Vorleser bezeichnet. Bitte beachten Sie, dass die vorlesende Person Ihnen die Fragen nicht erklären und Ihnen auch keinen Rat erteilen darf. Diese Person kann Ihnen die von Ihnen diktierten Antworten jedoch nochmals vorlesen. Bei Vorlesetests zur Erhebung der Vorleseaussprache darf Ihnen ein Vorleser in der Regel keine Texte vorlesen und es ist Ihnen in der Regel auch nicht gestattet, zu diesem Zweck Bildschirmlesesoftware zu verwenden.
Wenn Sie möchten, dass eine andere Person Ihre Antworten niederschreibt, sollten Sie beachten,
- dass Sie gebeten werden, bestimmte Wörter zu buchstabieren
- dass Sie auch die Zeichensetzung angeben müssen
Wenn Sie möchten, dass Ihnen jemand beim Lesen oder Niederschreiben Ihrer Antworten hilft, sollten Sie vor Ihrer Prüfung üben. Beispielsweise sollten Sie dafür Sorge tragen, dass Sie beim Diktieren das Buchstabieralphabet [in der jeweiligen Sprache] beherrschen.
Um sich Ihre Antworten vorlesen zu lesen, dürfen Sie Bildschirmlesesoftware verwenden. Dabei dürfen jedoch keine Rechtschreib- und Grammatikkorrekturprogramme oder sonstige Hilfsfunktionen wie Wortsammlungen zur Anwendung kommen. Wenn Sie farbenblind sind und in dem Test Farbbilder oder Illustrationen verwendet werden, kann dieses Material für Sie entsprechend angepasst werden.
Weitere Informationen über den möglichen Einsatz eines Vorlesers oder einer Person, die für Sie die Niederschrift Ihrer Antworten übernimmt, erhalten Sie bei Ihrem Zentrum.